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Geschichte
Entnommen aus der Ortschronik der Marktgemeinde Dürrwangen,
erhältlich im Rathaus Dürrwangen
zum Preis von 10,00 €.
Erstellt von Rektor Otto Mangel
31. Dezember 1258
Erste urkundliche Erwähnung des Namen Durnewanc
Ein Ulrich von Warperc kommt aus nicht bekannten Gründen in große
finanzielle Schwierigkeiten und wirtschaftliche
Abhängigkeit. Durch
irgendwelche Vereinbarungen ist Graf Ludwig V. von Oettingen (1263-1313)
in den Besitz dieser
Forderungen gekommen. Mit ihm schließt Ulrich von Warperc „ze Fuehtwanc (Feuchtwangen) vffe frenkischer erde“ am
31.
Dezember 1258 einen Vertrag, sie beginnt mit folgenden Worten:
„Ez si allen lvten kunt, die disen brief sehen oder hören, daz min her
Vlrich vo Warperc mime herring von Oettingen lute
und gut aigen vnd
lehen, daz zu Warperc höret, ane Durnewanc vnd an daz bi der Tuber vnd
ane daz clocster zu Sulze,
damit er niht zu schaffenne schol han, niwen
(nur) daz erz (er es) ane schaden schirme, gidinget vnde gemahhet hat,
etc.“
(Orig.- Urk. Im fürstl. Archive zu Wallerstein)
Übersetzt in die Sprache unserer Zeit heißt das:
Durch einen Vergleich, geschlossen zu Feuchtwangen auf fränkischer Erde
am 31. Dezember 1258, übergab Ulrich von
Warberg seine zur Burg Warberg
gehörigen Leute und Güter, Eigen und Lehen, mit Ausnahme Dürrwangens,
der Güter an
der Tauber und des Klosters Sulz, an den Grafen Ludwig von
Oettingen.
15. Februar 1323
07. Juni 1323
28. Februar 1340
Erste urkundliche Erwähnung des Namen Halspach
Den Hof „ze Elrsprunne“ verkaufte am 15. Februar 1323 Graf Ludwig
der Ältere von Oettingen mit Zustimmung seines
Bruders Cunrat, Domherrn
zu Eichstätt, für 700 Pfund Heller an das Deutsche Haus zu Ellingen.
Dabei versichern die beiden
Brüder, „daz der Chirchensatz in der Pfarr
zu Halspach in die gemeinschaft der gut desselben hofes gehört
und gehören sol
mit allem rehte, eren und nutz und daz er also mit der
vorgescribenn gemeinschaft gevallen ist an die genannten herren zu
Ellingen und an ihr goteshus“. (Steichele, Das Bistum Augsburg, Seite
409 / 410)
Bischof Friedrich von Augsburg bestätigte am 07. Juni 1323 dem genannten
Deutschen Hause den Verkauf dieses Hofes mit
dem ihm anklebenden
Patronat-Rechte von Halsbach.
Das Haus zu Ellingen verkaufte am 28. Februar 1340 denselben Hof zu
Alrichsprunnen mit aller Zugehör und mit dem
Kirchensatze von Halspach
für 800 Pfund Heller an das Deutsche Haus zu Werd (= Donauwörth).
In diesen drei Urkunden wird Halsbach zum ersten Mal erwähnt. Klarheit
besteht aber durch diese Urkunden auch darüber,
dass seit diesem
Zeitpunkt der „Deutsche Orden“ in Halsbach ansässig war und dass zu
diesem Zeitpunkt Halsbach bereits
ein Pfarrdorf war und daher mit
Sicherheit schon länger eine gewisse Bedeutung hatte. Otto Mangel
mutmaßte, dass die erste
Peterskirche in Halsbach um das Jahr 700
entstanden sein müsste.
09. März 1262
(Falkenstein, Cod. Dipl. antiquit. Nordgav. P. 50)
.... Ulrich von Warberg, „ein Mann freien Standes“ (homo liberae
conditionis) am 09. März 1262 seine Burg mit allen noch dazu
gehörigen Eigenleuten und sein Schloss Dürrwangen (castrum nostrum
Durnwang) wegen seines Seelenheils (ob salutem
animae nostrae) dem
Hochstift Eichstätt schenkte.
1293, Walther von Dürrwangen
Der Erste, der sich nach den bis jetzt vorliegenden Urkunden nach
Dürrwangen nennt oder genannt wird, ist Walther von Dürrwang,
Deutschordensbruder 1293. Dieser Walther von Dürrwangen ist wohl der
Sohn Lupolds, des Küchenmeisters und hat einen Bruder
Heinrich von Nortenberg, Küchenmeister und kaiserlicher Landvogt zu Nürnberg und
Rothenburg, Gemahl der Elisabeth von Limburg
(bei Schwäbisch Hall).
23. April 1341
(Urkunde im Wallersteiner Archiv)
Lupold von Nortenberg verkauft an Heinrich von Dürrwangen: „ ... sein
Ahnherr (Großvater) und sein Vater (Heinrich von Nortenberg)
Dürrwang
auf ihn geerbt mit allen Ehren, Rechten und Wildbann, und das lange Zeit
hergebracht.“
1321 – 1351, Landvogt Heinrich von Dürrwangen
(Steichele)
Seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts tritt ein
Adelsgeschlecht mit den Namen von Dürrwangen selbst auf. Wohl der
Bedeutendste dieses Geschlechts ist Heinrich von Dürrwangen; er war
Landvogt Kaiser Ludwigs zu Nürnberg und in Franken
und hatte offenbar
bei dem Kaiser hohe Geltung.
24. Mai 1336
(aus verschiedenen Urkunden examplarisch eine Urkunde von Kaiser
Ludwig i.V.m. Landvogt Heinrich)
Kaiser Ludwig verlieh „ .... dem vesten Manne Heinrich von Dürrwang,
seinem lieben Landvogte, zur Vergeltung seiner
Dienstleistung eine
Hofstatt in der vorderen Burg zu Rothenburg, mit der Erlaubnis, da ein
Haus zu bauen, auch dazu 40 Pfund
Heller an Korngeld und an anderer
Gült, die zu dem Burglehen zu Rothenburg gehörten. (Regesta boica 7,
49).
1342
(vermutlich erster Bau einer Kapelle, die den heutigen Teil des
Chores der Pfarrkirche darstellt)
Der Chor im gotischen Stile, mit schönem Netzgewölbe, ist wahrscheinlich
noch der erste Bau des Ritters und kaiserlichen
Landvogts Heinrich von
Dürrwangen.
03. Juni 1349
(Letzte urkundliche Erwähnung Landvogt Heinrich von Dürrwangen in
einer kaiserlichen Urkunde von Kaiser Karl IV.)„ ... der edle Heinrich von Dürrwang, welcher ihn als römischen König zu
seinem rechten Herrn erkoren und ihm gehuldigt und
geschworen habe,
aller Freiheiten, Lehen, Rechte und Pfandschaften genießen solle, die er
von dem Reiche erworben habe.“
(ib. 8, 164)
Unvergeßlich für Dürrwangen sind Landvogt Heinrich und seine Ehefrau
Margaretha von Geyern, denn sie sind die Stifter der Kirche
und des Beneficiums.
Die Dotation der Kapelle (der Kaplanei) vollzogen Heinrich und
Margaretha erst am 08. September 1343 in der Weise, daß sie zur
Kapelle
von Durnwanch mehrere Besitzungen und Einkünfte zu Oberahorn, Halsbach
und Hirschbach, sowie für jeden Freitag den
Bezug von Fischen aus de
Wasser zunächst der Burg Durnwanch stifteten. (Regesta boica 7, 378).
Die in diesem Stiftungsbrief festgeschriebenen kleinlichen, die
seelsorgliche Tätigkeit der Kapläne von Dürrwangen einengenden
Vorschriften sollten in den folgenden Jahrhunderten Anlass werden zu
schweren Auseinandersetzungen zwischen Halsbach
(Deutschorden) und
Dürrwangen (Grafen von Oettingen).
08. März 1423
(kaiserlicher Lehensbrief)
„... dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwang mit
Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden
und Wochenmarkt
zu Lehen haben soll ...“
1433 – 1796
(Dürrwangen unter der Herrschaft der Grafen von Oettingen)
In diesem Zeitraum war Dürrwangen nicht uneingeschränkt im Besitz der
oettingschen Grafen. Dürrwangen wurde immer wieder
verpfändet, aber
immer wieder eingelöst.
06. Mai 1525, (vermutlich)
(Einnahme durch den „Ellwanger Haufen“)
Schloss Dürrwangen wird im Bauernkrieg durch den Ellwanger Haufen
beschossen, geplündert und mit leichter Mühe genommen.
1581
(Antrag der Umwandlung der Kaplanei – Benefiziums Dürrwangen in eine
Pfarrpfründe)
Im Jahre 1581 beantragte Graf Wilhelm von Oettingen zu Wallerstein bei
dem Augsburger Bischof Markward II. von Berg die
Umwandlung des Kaplanei
– Benefiziums zu Dürrwangen in eine Pfarrpfründe unter Lostrennung vom
Pfarrverbande Halsbach.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Grund hierfür. Ständige Spannungen zwischen dem zum Deutschen Orden
gehörigen Halsbach und dem der Grafen Oettingen
unterstehenden Ortschaft
Dürrwangen.
03. April 1630
(Zeitabschnitt des „Dreißigjährigen Krieges“)
(Keßler, Aufkirchener Chronik, Seite 102)
In Dürrwangen lagen 3 Kompanien Sachsen-Lauenburgischer Truppen. Nach
seinem Siege über die Kaiserlichen unter Tilly 1631
vor
Leipzig-Breitenfeld schenkte Gustav Adolf die Rechte und Besitzungen des
Deutschen Ordenshauses in Nürnberg, zu denen
damals auch das Patronat
Halsbach gehörte, dem Rate der freien Reichsstadt Nürnberg. In
Dürrwangen hatte die evangelische Linie
des gräflichen Hauses Oettingen
– Oettingen den Wolfgang Wernizmüller als evangelischen Pfarrer
eingesetzt, auch für die Pfarrei
Halsbach. Den dortigen Pfarrhof hatten
die Schweden in Asche gelegt. (Vgl. Franz von Soden, Gustav Adolf und
sein Heer in
Süddeutschland von 1631 – 1635 – Erlangen, 1865 II. 461).
27. August 1634
(Schlacht bei Nördlingen, Dürrwangen / Halsbach wieder katholisch)
Nach der Schlacht von Nördlingen die mit einem vollständigen Siege der
kaiserlichen Truppen endete, wurden Dürrwangen,
Halsbach und alles, was
dazu gehörte, wieder katholisch.
01. August 1645
(Streitmächte der Franzosen und Schweden standen den Bayern
gegenüber)
Die Schweden waren bisher unter den Generälen Wrangel und Königsmark bei
Windsheim an der Aisch gestanden, die Franzosen
unter Turenne bei
Mergentheim, wo sie am 05. Mai 1645 in der Nähe bei Herbsthausen durch
den bayerischen Feldmarschall Franz von
Mercy, den Führer des
bayrisch-kaiserlichen Heeres, eine schwere Niederlage erlitten, aber
sich durch ein neues französisches Heer
unter Prinz Ludwig von Condee
(Herzog von Enghien) verstärkt hatten. Sämtliche Heere brachen nun den
verschiedenen Flußläufen der
Jagst, der Tauber, Wörnitz und Sulzach
entlang nach Süden auf. Der etwa 12 Kilometer nordwestlich von
Dürrwangen gelegene Markt
Lustenau mit Schloss und Ortschaft
Kreßberg
wurde u.a. vom schwedischen Heer in Asche gelegt. Von da war es nicht
weit nach
Dürrwangen, wo sich Schweden und Franzosen, weimarische und
hessische Regimenter zunächst
vereinigten. Als aber die Franzosen die
Absicht verrieten, in Bayern einzufallen, brach Feldmarschall
Mercy mit
General Johann von Werth (= Donauwörth), nachdem seine Bayern am 10.
Juli 1645 Hall
besetzt hatten, von seinem Hauptquartier Crailsheim auf
und lagerte sich mit seinen Truppen vor
Dürrwangen. Am 01. August 1645
standen die beiden Gegner bei Dürrwangen – Halsbach
schlachtbereit
einander gegenüber. Aber nicht hier, sondern erst zwei Tage später, am
03. August
1645, bald nach Mittag, sollten die feindlichen Parteien bei
Alerheim rechts der Wörnitz aufeinander
prallen.
1656 / 1686
(Neubesetzung der Pfarrstelle in Halsbach und Benefiziat Dürrwangen)
Als die Pfarrei Halsbach im Jahre 1656 wieder mit einem eigenen Pfarrer
besetzt wurde, nahm dieser zunächst seinen Wohnsitz
im leerstehenden
Kaplanhaus zu Dürrwangen. 1686 erhielt auch Dürrwangen wieder auf
tätiges Betreiben der Gräfin Rosalia von
Oettingen einen Benefiziaten.
23. Mai 1688
(Erlass einer neuen Markt- und Gemeindeordnung)
Diese neue Ordnung beginnt mit folgenden Worten:
„So den 23. Mai 1688 von einer ganzen Gemeinde mit einhelligem Jawort
aufgenommen, und wie es ins Künftige gehalten werden
soll, beschlossen
werden.“
In neun Punkten wurden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des
Bürgermeisters beschrieben, auch seine Wahl, die Verwaltung der
eingehenden Gelder und Einberufung einer Gemeinde –(=Bürger) versammlung.
Wie geordnet es bei einer solchen Versammlung zugegangen
sein muss,
dafür ein Beispiel:
In Punkt sieben heißt es: „... aber ein jeder Gemeinds-Mann sollte das
Silentium oder Stillschweigen beachten bei einer Straf um ein halb
Orth.“ (Ein Orth = ¼ Gulden = etwa 15 Kreuzer).
Oder: „... wo einer den andern in die Red fahre, selbiger jederzeit um
ein halb Orth gestraft werde“.
Ausführlich werden auch die Aufgaben und Pflichten des Hirten und des
Feldhüters oder Flurers beschrieben, zwei wichtige Ämter in jeder
Gemeinde. Da heißt es z.B.: „Dass sie vor allem der Herrschaft und Gemeind treu sollen sein.“ Oder: „Wegen ihrer Behausung, Besoldung
und Pfründ“ – „Von Trieb und Hut“ – „Dass er (Flurer) den Weiddistrikt alle
Tag besuchen solle“ – „Dass er einen halten solle wie den anderen“
usw.
Es folgen 30 genau umrissene Vorschriften für jeden Gemeindebürger mit
jeweiliger Strafandrohung bei Nichtbeachtung. Einige Beispiele:
Vom Holzabhauen in der Gemeind – Strafe: Ein Gulden.
Wegen Durchführen nach Feierabendläuten – Strafe: Ein fl.
Wegen Arbeiten an denen Feiertagen (Grasen, Mähen, Misten, Buttern und
dergleichen) – Strafe: Ein Gulden
„So einer Flachs dörren will, der soll ihme eine Ellen weit von dem Ofen
auflehnen, bei Straf eines halben Orths.“
„Wann in einem Haus gebacken wird, soll man einen Kübel mit Wasser zu
dem Ofen stellen. Bei Straf des halben Orths.“
„So man in einem Haus metzlet oder schlachtet, soll das Kot nicht auf
die Gemeind geschüttet werden. Straf ½ Orth.
Es ist ferner verboten: Feuerholen über die Gassen, Aschen auf die
Gemeind schütten, Wäschaufhängen an den Brunnen und Geländern,
Grasabmähen auf der Gemeind, offenes Licht im Viehstall, Ross- und
Hornviehtreiben im geschlossenen Feld, Bettelbrut über Nacht im
Haus
behalten usw. usw.
Abschließend heißt es (sinngemäß).
Jeder Bürger, der von einer Übertretung oder strafbaren Handlung weiß,
hat dies unverzüglich dem Bürgermeister oder dem Gemeinen-Diener
anzuzeigen. Wer dies unterlässt, „etwan aus Freundschaft oder anderer
Ursach willen“, hat mit doppelter Strafe zu rechnen.
Nun werden noch die gemeindlichen Weiden und Wiesen und Hölzer
beschrieben, die Schäferei zu Hirschbach und der Trieb von Dürrwangen
gegen Labertswend.
Das letzte Kapitel ist überschrieben:
Was unsere Handwerker zu Dürrwangen für Freiheiten haben
Der Bader hat die Freiheit, dass er alleinig allhier Bad halten
und neben ihm kein andere Badstuben aufgerichtet werden darf. Er darf
über
die Bürgerschaft mit dem Arztlohn nicht übernehmen.
Im Ort gibt es einen Schmied und einen Wagner. Auswärtige
Handwerker dürfen
ohne Erlaubnis weder aufgesucht noch beschäftigt
werden.
Den hiesigen Metzgern wird „großer Unfleiß“ vorgeworfen, „da man
öfters kein Lot Fleisch in dem Markt bekommen können, oder sonsten
Fleisch gemacht worden, welches entweders gar nicht zu genießen, oder
etwan sonst nicht anständig gewesen sei.“ Die Metzger hatten
bei
Strafandrohung „nicht allein wöchentlich ihr Fleisch zum Braten frisch
herzurichten, sondern auch wenigstens alle 14 Tage ein Rind zu
schlachten.“ Eigene Fleischschätzer und Geschaumeister haben die
Betriebe zu überwachen.
Bei den Bäckern hatten, „wie von alters gebräuchlich gewesen“,
zwei Brotschätzer besonders auf des rechte Gewicht zu achten.
Unter den Wirten zu Dürrwangen gab es wohl etliche, „die in ihren
Wirtschaften sehr liderlich gewesen.“ Einige hatten „Kaum des Jahres
zwei- bis dreimal, andere aber gar niemals gesotten.“ Die Wirte sollten
sich auch „bei vorgedachter Straf mit anderen Lebensmitteln und
wenigstens zwei Gastbetten versehen, damit, wann etwan ein fremder Gast
bei ihnen logieren oder pernoctieren (= übernachten) wollte,
selbigem
etwas aufgetragen, ein sauber Bett oder Liegestatt, und dem Pferd Haber
und Heu verschafft werden kann.“
Beschlossen wurde diese Gemeindeordnung ...
„Diese Gemeinds-Ordnung wurde mit einhelligem Ja-Wort bestätigt und mit
gnädigstem Cosens (Erlaubnis) und Einwilligung des
Hochgeborenen unser Gnädigst Hochgräfliche Herrschaft, durch anfangs benannten unsern
vorgesetzten Pfleger gefertigt und zu unserem
eignen Handeln gestellet.
So geschehen: Dürrwangen, am 23. Mai anno 1688.
1711
(Regelung der schädlichen „Irrungen“ zwischen den Ortschaften
Dürrwangen und Halsbach)
Um den überaus schädlichen „Irrungen“ zwischen beiden Orten zu begegnen,
lud das Bischöfliche Generalvikariat und Offizium im Jahre
1711 zu einer
gemeinsamen Konferenz nach Augsburg ein. In 16 Punkten wurden genaue
Bestimmungen ausgearbeitet, die über 120
Jahre (bis zur
Pfarreierrichtung in Dürrwangen) gültig waren.
Teilnehmer waren von seiten der Herrschaft in Oettingen der Oettingsche
Hofrat Lic. Johann Bapt. Wezer mit dem Oettingischen Pfleger
Michael
Eberhard Claner zu Dürrwangen, von Seiten des Deutschherrenordens der
Deutschorden’sche Rat und Syndikus Johann Jakob
Zech aus Ellingen.
1724
(Erhöhung des Kirchturms)
Die drei unteren Turmgeschosse der bestehenden Kirche dürften aus der 2.
Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen. Um 1724 wurde der
Turm zur jetzigen
Form erhöht.
Beschreibung. Gesimsteilung. Über Barock ausladendem Kranzgesims
zurückspringend Achtort mit
hoher Zwiebelgaube. Im mittelalterlichen
Teil des Turms Schlitzfenster mit Spitzbogengewände, im Kranzgeschoß
Ochsenaugen.
Achtort gegliedert durch Ecklisenen, Gesimse und rundbogige
Schallöffnungen mit Schlußstein. Chor und Turm sind verputzt mit
Ausnahme ihrer verzahnten Sandstein-Eckquaderung.
1733
(Drei neue Glocken für die Marienkirche zu Dürrwangen)
Unter Graf Franz Albrecht von Oettingen – Spielberg erhielt die
Marienkirche zu Dürrwangen drei neue Glocken. Sie tragen das gräfliche
Wappen und wurden durch die Dinkelsbühler Glockengießer Alexander und
Nikolaus Arnoldt gegossen. Die größte trägt die Inschrift:
„Avs fäyr vnd flammen bin ich geflossen, durch Alexander vnd Nicolavs
Arnold in Dinkelspihl bin ich gegossen worden anno 1731“
1796
(Territorial-Austausch zwischen dem König von Preußen und dem Fürsten
Oettingen – Spielberg)
Oettingen gab an Preußen die Ämter Spielberg (bei Gnotzheim) und
Dürrwangen und empfing dafür das Preußisch-Ansbachische Amt
Ahausen (Auhausen
an der Wörnitz) mit anderen im oettingischen gelegenen brandenburgischen
Besitzungen. Dürrwangen kam so in
den Besitz der Krone von Preußen –
Fürstentum Ansbach und wurde dem Minister in Ansbach – Crailsheim
unterstellt, sowie der
Jurisdiktion des königlichen Preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
17. / 18. Juli 1796
(Präsentationsrech des fürstlichen Hauses Oettingen – Spielberg)
Das Präsentationsrecht zum Kaplanei – Benefizium in Dürrwangen war in
dem Landes – Purifications – Vergleich vom 17. / 18. Juli
1796 zwischen
Oettingen und der Krone Preußen dem fürstlichen Hause Oettingen –
Spielberg reserviert worden und steht demselben
noch heute zu.
24. Mai 1806
(Dürrwangen an das Königreich Bayern)
Die preußische Herrschaft in Dürrwangen dauerte nicht lange. Am 24. Mai
1806 kamen Dürrwangen, Halsbach und Haslach mit Ansbach,
Dinkelsbühl und
anderen Orten in Mittelfranken an das Königreich Bayern.
15. März 1833
(Bisherige Kaplanei – Benefiziums in eine selbstständige Pfarrei)
Am 15. März 1833 genehmigte König Ludwig I. von Bayern unter Zustimmung
des Bischöflichen Ordinariats Augsburg die Umwandlung
des bisherigen Kaplanei – Benefiziums Dürrwangen in eine selbstständige Pfarrei.
Bischof Ignaz Albert von Riegg von Augsburg vollzog
am 20. Juli 1833 die
kanonische Lostrennung aus dem Pfarrverband Halsbach. Sulzach blieb
vorerst noch bei der alten Mutterpfarrei
Halsbach, von der es erst am
04. März 1884 getrennt und zusammen mit Labertswend und Rappenhof nach
Dürrwangen eingepfarrt
wurde (unter Pfarrvikar Theodor Häfele).
1853
(Erweiterung des Kirchenschiffes)
Die Kirche von Dürrwangen mit einer Ausdehnung von 61 Fuß Länge und 20 ¼
Fuß Breite fasste nur 310 Menschen. Im Jahre 1853
wurde das Langhaus
ganz weggerissen (unter Pfarrer Matthias Mayr) und mit einem
Kostenaufwand von 4.250 Gulden 38 Kr. neu und
größer, mit flacher Decke
dem gotischen Stile angepasst, wieder aufgebaut. Das Gotteshaus konnte
nunmehr etwa 500 Gläubige aufnehmen.
1936 / 1937
(Erweiterung des Kirchenschiffes)
Dieser Langhausneubau wurde unter Pfarrer Martin Achter – später
Bischofsvikar in Augsburg und erster Ehrenbürger der Marktgemeinde
Dürrwangen – im Jahre 1936 nach Westen erweitert und in der Gesamterscheinung weitgehend modernisiert. Durch Bischof Dr. Josef
Kumpfmüller erfolgte am 13. Juni 1937, dem Feste des hl. Antonius von
Padua, die feierliche Konsektration von Kirche und Hochaltar.