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Erste urkundliche Erwähnung des Namen Durnewanc
31. Dezember 1258
Erste urkundliche Erwähnung des Namen Durnewanc
Ein Ulrich von Warperc kommt aus nicht bekannten Gründen in große finanzielle Schwierigkeiten und wirtschaftliche Abhängigkeit. Durch irgendwelche Vereinbarungen ist Graf Ludwig V. von Oettingen (1263-1313) in den Besitz dieser Forderungen gekommen. Mit ihm schließt Ulrich von Warperc „ze Fuehtwanc (Feuchtwangen) vffe frenkischer erde“ am 31. Dezember 1258 einen Vertrag, sie beginnt mit folgenden Worten:
„Ez si allen lvten kunt, die disen brief sehen oder hören, daz min her Vlrich vo Warperc mime herring von Oettingen lute und gut aigen vnd lehen, daz zu Warperc höret, ane Durnewanc vnd an daz bi der Tuber vnd ane daz clocster zu Sulze, damit er niht zu schaffenne schol han, niwen (nur) daz erz (er es) ane schaden schirme, gidinget vnde gemahhet hat, etc.“ (Orig.- Urk. Im fürstl. Archive zu Wallerstein)
Übersetzt in die Sprache unserer Zeit heißt das:
Durch einen Vergleich, geschlossen zu Feuchtwangen auf fränkischer Erde am 31. Dezember 1258, übergab Ulrich von Warberg seine zur Burg Warberg gehörigen Leute und Güter, Eigen und Lehen, mit Ausnahme Dürrwangens, der Güter an der Tauber und des Klosters Sulz, an den Grafen Ludwig von Oettingen.
Erste urkundliche Erwähnung des Namen Halspach
15. Februar 1323
07. Juni 1323
28. Februar 1340
Erste urkundliche Erwähnung des Namen Halspach
Den Hof „ze Elrsprunne“ verkaufte am 15. Februar 1323 Graf Ludwig der Ältere von Oettingen mit Zustimmung seines Bruders Cunrat, Domherrn zu Eichstätt, für 700 Pfund Heller an das Deutsche Haus zu Ellingen. Dabei versichern die beiden Brüder, „daz der Chirchensatz in der Pfarr zu Halspach in die gemeinschaft der gut desselben hofes gehört und gehören sol mit allem rehte, eren und nutz und daz er also mit der vorgescribenn gemeinschaft gevallen ist an die genannten herren zu Ellingen und an ihr goteshus“. (Steichele, Das Bistum Augsburg, Seite 409 / 410)
Bischof Friedrich von Augsburg bestätigte am 07. Juni 1323 dem genannten Deutschen Hause den Verkauf dieses Hofes mit dem ihm anklebenden Patronat-Rechte von Halsbach.
Das Haus zu Ellingen verkaufte am 28. Februar 1340 denselben Hof zu Alrichsprunnen mit aller Zugehör und mit dem Kirchensatze von Halspach für 800 Pfund Heller an das Deutsche Haus zu Werd (= Donauwörth).
In diesen drei Urkunden wird Halsbach zum ersten Mal erwähnt. Klarheit besteht aber durch diese Urkunden auch darüber, dass seit diesem Zeitpunkt der „Deutsche Orden“ in Halsbach ansässig war und dass zu diesem Zeitpunkt Halsbach bereits ein Pfarrdorf war und daher mit Sicherheit schon länger eine gewisse Bedeutung hatte. Otto Mangel mutmaßte, dass die erste Peterskirche in Halsbach um das Jahr 700 entstanden sein müsste.
09. März 1262
(Falkenstein, Cod. Dipl. antiquit. Nordgav. P. 50)
.... Ulrich von Warberg, „ein Mann freien Standes“ (homo liberae conditionis) am 09. März 1262 seine Burg mit allen noch dazu gehörigen Eigenleuten und sein Schloss Dürrwangen (castrum nostrum Durnwang) wegen seines Seelenheils (ob salutem animae nostrae) dem Hochstift Eichstätt schenkte.
1293, Walther von Dürrwangen
Der Erste, der sich nach den bis jetzt vorliegenden Urkunden nach Dürrwangen nennt oder genannt wird, ist Walther von Dürrwang, Deutschordensbruder 1293. Dieser Walther von Dürrwangen ist wohl der Sohn Lupolds, des Küchenmeisters und hat einen Bruder Heinrich von Nortenberg, Küchenmeister und kaiserlicher Landvogt zu Nürnberg und Rothenburg, Gemahl der Elisabeth von Limburg (bei Schwäbisch Hall).
23. April 1341
(Urkunde im Wallersteiner Archiv)
Lupold von Nortenberg verkauft an Heinrich von Dürrwangen: „ ... sein Ahnherr (Großvater) und sein Vater (Heinrich von Nortenberg) Dürrwang auf ihn geerbt mit allen Ehren, Rechten und Wildbann, und das lange Zeit hergebracht.“
1321 – 1351, Landvogt Heinrich von Dürrwangen
(Steichele)
Seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts tritt ein Adelsgeschlecht mit den Namen von Dürrwangen selbst auf. Wohl der Bedeutendste dieses Geschlechts ist Heinrich von Dürrwangen; er war Landvogt Kaiser Ludwigs zu Nürnberg und in Franken und hatte offenbar bei dem Kaiser hohe Geltung.
24. Mai 1336
(aus verschiedenen Urkunden examplarisch eine Urkunde von Kaiser Ludwig i.V.m. Landvogt Heinrich)
Kaiser Ludwig verlieh „ .... dem vesten Manne Heinrich von Dürrwang, seinem lieben Landvogte, zur Vergeltung seiner Dienstleistung eine Hofstatt in der vorderen Burg zu Rothenburg, mit der Erlaubnis, da ein Haus zu bauen, auch dazu 40 Pfund Heller an Korngeld und an anderer Gült, die zu dem Burglehen zu Rothenburg gehörten. (Regesta boica 7, 49).
1342
(vermutlich erster Bau einer Kapelle, die den heutigen Teil des Chores der Pfarrkirche darstellt)
Der Chor im gotischen Stile, mit schönem Netzgewölbe, ist wahrscheinlich noch der erste Bau des Ritters und kaiserlichen Landvogts Heinrich von Dürrwangen.
03. Juni 1349
(Letzte urkundliche Erwähnung Landvogt Heinrich von Dürrwangen in einer kaiserlichen Urkunde von Kaiser Karl IV.)„ ... der edle Heinrich von Dürrwang, welcher ihn als römischen König zu seinem rechten Herrn erkoren und ihm gehuldigt und geschworen habe, aller Freiheiten, Lehen, Rechte und Pfandschaften genießen solle, die er von dem Reiche erworben habe.“ (ib. 8, 164) Unvergeßlich für Dürrwangen sind Landvogt Heinrich und seine Ehefrau Margaretha von Geyern, denn sie sind die Stifter der Kirche und des Beneficiums. Die Dotation der Kapelle (der Kaplanei) vollzogen Heinrich und Margaretha erst am 08. September 1343 in der Weise, daß sie zur Kapelle von Durnwanch mehrere Besitzungen und Einkünfte zu Oberahorn, Halsbach und Hirschbach, sowie für jeden Freitag den Bezug von Fischen aus de Wasser zunächst der Burg Durnwanch stifteten. (Regesta boica 7, 378). Die in diesem Stiftungsbrief festgeschriebenen kleinlichen, die seelsorgliche Tätigkeit der Kapläne von Dürrwangen einengenden Vorschriften sollten in den folgenden Jahrhunderten Anlass werden zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Halsbach (Deutschorden) und Dürrwangen (Grafen von Oettingen).
08. März 1423
(kaiserlicher Lehensbrief)
„... dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwang mit Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll ...“
1433 – 1796
(Dürrwangen unter der Herrschaft der Grafen von Oettingen)
In diesem Zeitraum war Dürrwangen nicht uneingeschränkt im Besitz der oettingschen Grafen. Dürrwangen wurde immer wieder verpfändet, aber immer wieder eingelöst.
06. Mai 1525, (vermutlich)
(Einnahme durch den „Ellwanger Haufen“)
Schloss Dürrwangen wird im Bauernkrieg durch den Ellwanger Haufen beschossen, geplündert und mit leichter Mühe genommen.
1581
(Antrag der Umwandlung der Kaplanei – Benefiziums Dürrwangen in eine Pfarrpfründe)
Im Jahre 1581 beantragte Graf Wilhelm von Oettingen zu Wallerstein bei dem Augsburger Bischof Markward II. von Berg die Umwandlung des Kaplanei – Benefiziums zu Dürrwangen in eine Pfarrpfründe unter Lostrennung vom Pfarrverbande Halsbach. Der Antrag wurde abgelehnt.
Grund hierfür. Ständige Spannungen zwischen dem zum Deutschen Orden gehörigen Halsbach und dem der Grafen Oettingen unterstehenden Ortschaft Dürrwangen.
03. April 1630
Zeitabschnitt des „Dreißigjährigen Krieges“)
(Keßler, Aufkirchener Chronik, Seite 102)
In Dürrwangen lagen 3 Kompanien Sachsen-Lauenburgischer Truppen. Nach seinem Siege über die Kaiserlichen unter Tilly 1631 vor Leipzig-Breitenfeld schenkte Gustav Adolf die Rechte und Besitzungen des Deutschen Ordenshauses in Nürnberg, zu denen damals auch das Patronat Halsbach gehörte, dem Rate der freien Reichsstadt Nürnberg. In Dürrwangen hatte die evangelische Linie des gräflichen Hauses Oettingen – Oettingen den Wolfgang Wernizmüller als evangelischen Pfarrer eingesetzt, auch für die Pfarrei Halsbach. Den dortigen Pfarrhof hatten die Schweden in Asche gelegt. (Vgl. Franz von Soden, Gustav Adolf und sein Heer in Süddeutschland von 1631 – 1635 – Erlangen, 1865 II. 461).
27. August 1634
(Schlacht bei Nördlingen, Dürrwangen / Halsbach wieder katholisch)
Nach der Schlacht von Nördlingen die mit einem vollständigen Siege der kaiserlichen Truppen endete, wurden Dürrwangen, Halsbach und alles, was dazu gehörte, wieder katholisch.
01. August 1645
(Streitmächte der Franzosen und Schweden standen den Bayern gegenüber) Die Schweden waren bisher unter den Generälen Wrangel und Königsmark bei Windsheim an der Aisch gestanden, die Franzosen unter Turenne bei Mergentheim, wo sie am 05. Mai 1645 in der Nähe bei Herbsthausen durch den bayerischen Feldmarschall Franz von Mercy, den Führer des bayrisch-kaiserlichen Heeres, eine schwere Niederlage erlitten, aber sich durch ein neues französisches Heer unter Prinz Ludwig von Condee (Herzog von Enghien) verstärkt hatten. Sämtliche Heere brachen nun den verschiedenen Flußläufen der Jagst, der Tauber, Wörnitz und Sulzach entlang nach Süden auf. Der etwa 12 Kilometer nordwestlich von Dürrwangen gelegene Markt Lustenau mit Schloss und Ortschaft Kreßberg wurde u.a. vom schwedischen Heer in Asche gelegt. Von da war es nicht weit nach Dürrwangen, wo sich Schweden und Franzosen, weimarische und hessische Regimenter zunächst vereinigten. Als aber die Franzosen die Absicht verrieten, in Bayern einzufallen, brach Feldmarschall Mercy mit General Johann von Werth (= Donauwörth), nachdem seine Bayern am 10. Juli 1645 Hall besetzt hatten, von seinem Hauptquartier Crailsheim auf und lagerte sich mit seinen Truppen vor Dürrwangen. Am 01. August 1645 standen die beiden Gegner bei Dürrwangen – Halsbach schlachtbereit einander gegenüber. Aber nicht hier, sondern erst zwei Tage später, am 03. August 1645, bald nach Mittag, sollten die feindlichen Parteien bei Alerheim rechts der Wörnitz aufeinander prallen.
1656/1686
(Neubesetzung der Pfarrstelle in Halsbach und Benefiziat Dürrwangen)
Als die Pfarrei Halsbach im Jahre 1656 wieder mit einem eigenen Pfarrer besetzt wurde, nahm dieser zunächst seinen Wohnsitz im leerstehenden Kaplanhaus zu Dürrwangen. 1686 erhielt auch Dürrwangen wieder auf tätiges Betreiben der Gräfin Rosalia von Oettingen einen Benefiziaten.
23. Mai 1688
(Erlass einer neuen Markt- und Gemeindeordnung) Diese neue Ordnung beginnt mit folgenden Worten: „So den 23. Mai 1688 von einer ganzen Gemeinde mit einhelligem Jawort aufgenommen, und wie es ins Künftige gehalten werden soll, beschlossen werden.“ In neun Punkten wurden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bürgermeisters beschrieben, auch seine Wahl, die Verwaltung der eingehenden Gelder und Einberufung einer Gemeinde –(=Bürger) versammlung. Wie geordnet es bei einer solchen Versammlung zugegangen sein muss, dafür ein Beispiel: In Punkt sieben heißt es: „... aber ein jeder Gemeinds-Mann sollte das Silentium oder Stillschweigen beachten bei einer Straf um ein halb Orth.“ (Ein Orth = ¼ Gulden = etwa 15 Kreuzer). Oder: „... wo einer den andern in die Red fahre, selbiger jederzeit um ein halb Orth gestraft werde“. Ausführlich werden auch die Aufgaben und Pflichten des Hirten und des Feldhüters oder Flurers beschrieben, zwei wichtige Ämter in jeder Gemeinde. Da heißt es z.B.: „Dass sie vor allem der Herrschaft und Gemeind treu sollen sein.“ Oder: „Wegen ihrer Behausung, Besoldung und Pfründ“ – „Von Trieb und Hut“ – „Dass er (Flurer) den Weiddistrikt alle Tag besuchen solle“ – „Dass er einen halten solle wie den anderen“ usw. Es folgen 30 genau umrissene Vorschriften für jeden Gemeindebürger mit jeweiliger Strafandrohung bei Nichtbeachtung. Einige Beispiele: Vom Holzabhauen in der Gemeind – Strafe: Ein Gulden. Wegen Durchführen nach Feierabendläuten – Strafe: Ein fl. Wegen Arbeiten an denen Feiertagen (Grasen, Mähen, Misten, Buttern und dergleichen) – Strafe: Ein Gulden „So einer Flachs dörren will, der soll ihme eine Ellen weit von dem Ofen auflehnen, bei Straf eines halben Orths.“ „Wann in einem Haus gebacken wird, soll man einen Kübel mit Wasser zu dem Ofen stellen. Bei Straf des halben Orths.“ „So man in einem Haus metzlet oder schlachtet, soll das Kot nicht auf die Gemeind geschüttet werden. Straf ½ Orth. Es ist ferner verboten: Feuerholen über die Gassen, Aschen auf die Gemeind schütten, Wäschaufhängen an den Brunnen und Geländern, Grasabmähen auf der Gemeind, offenes Licht im Viehstall, Ross- und Hornviehtreiben im geschlossenen Feld, Bettelbrut über Nacht im Haus behalten usw. usw. Abschließend heißt es (sinngemäß). Jeder Bürger, der von einer Übertretung oder strafbaren Handlung weiß, hat dies unverzüglich dem Bürgermeister oder dem Gemeinen-Diener anzuzeigen. Wer dies unterlässt, „etwan aus Freundschaft oder anderer Ursach willen“, hat mit doppelter Strafe zu rechnen. Nun werden noch die gemeindlichen Weiden und Wiesen und Hölzer beschrieben, die Schäferei zu Hirschbach und der Trieb von Dürrwangen gegen Labertswend.
Das letzte Kapitel ist überschrieben:
Was unsere Handwerker zu Dürrwangen für Freiheiten haben
Der Bader hat die Freiheit, dass er alleinig allhier Bad halten und neben ihm kein andere Badstuben aufgerichtet werden darf. Er darf über die Bürgerschaft mit dem Arztlohn nicht übernehmen. Im Ort gibt es einen Schmied und einen Wagner. Auswärtige Handwerker dürfen ohne Erlaubnis weder aufgesucht noch beschäftigt werden.
Den hiesigen Metzgern wird „großer Unfleiß“ vorgeworfen, „da man öfters kein Lot Fleisch in dem Markt bekommen können, oder sonsten Fleisch gemacht worden, welches entweders gar nicht zu genießen, oder etwan sonst nicht anständig gewesen sei.“ Die Metzger hatten bei Strafandrohung „nicht allein wöchentlich ihr Fleisch zum Braten frisch herzurichten, sondern auch wenigstens alle 14 Tage ein Rind zu schlachten.“ Eigene Fleischschätzer und Geschaumeister haben die Betriebe zu überwachen.
Bei den Bäckern hatten, „wie von alters gebräuchlich gewesen“, zwei Brotschätzer besonders auf des rechte Gewicht zu achten.
Unter den Wirten zu Dürrwangen gab es wohl etliche, „die in ihren Wirtschaften sehr liderlich gewesen.“ Einige hatten „Kaum des Jahres zwei- bis dreimal, andere aber gar niemals gesotten.“ Die Wirte sollten sich auch „bei vorgedachter Straf mit anderen Lebensmitteln und wenigstens zwei Gastbetten versehen, damit, wann etwan ein fremder Gast bei ihnen logieren oder pernoctieren (= übernachten) wollte, selbigem etwas aufgetragen, ein sauber Bett oder Liegestatt, und dem Pferd Haber und Heu verschafft werden kann.“
Beschlossen wurde diese Gemeindeordnung ...
„Diese Gemeinds-Ordnung wurde mit einhelligem Ja-Wort bestätigt und mit gnädigstem Cosens (Erlaubnis) und Einwilligung des Hochgeborenen unser Gnädigst Hochgräfliche Herrschaft, durch anfangs benannten unsern vorgesetzten Pfleger gefertigt und zu unserem eignen Handeln gestellet. So geschehen: Dürrwangen, am 23. Mai anno 1688.
1711
(Regelung der schädlichen „Irrungen“ zwischen den Ortschaften Dürrwangen und Halsbach)
Um den überaus schädlichen „Irrungen“ zwischen beiden Orten zu begegnen, lud das Bischöfliche Generalvikariat und Offizium im Jahre 1711 zu einer gemeinsamen Konferenz nach Augsburg ein. In 16 Punkten wurden genaue Bestimmungen ausgearbeitet, die über 120 Jahre (bis zur Pfarreierrichtung in Dürrwangen) gültig waren.
Teilnehmer waren von seiten der Herrschaft in Oettingen der Oettingsche Hofrat Lic. Johann Bapt. Wezer mit dem Oettingischen Pfleger Michael Eberhard Claner zu Dürrwangen, von Seiten des Deutschherrenordens der Deutschorden’sche Rat und Syndikus Johann Jakob Zech aus Ellingen.
1724
(Erhöhung des Kirchturms)
Die drei unteren Turmgeschosse der bestehenden Kirche dürften aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen. Um 1724 wurde der Turm zur jetzigen Form erhöht. Beschreibung. Gesimsteilung. Über Barock ausladendem Kranzgesims zurückspringend Achtort mit hoher Zwiebelgaube. Im mittelalterlichen Teil des Turms Schlitzfenster mit Spitzbogengewände, im Kranzgeschoß Ochsenaugen.
Achtort gegliedert durch Ecklisenen, Gesimse und rundbogige Schallöffnungen mit Schlußstein. Chor und Turm sind verputzt mit Ausnahme ihrer verzahnten Sandstein-Eckquaderung.
1733
(Drei neue Glocken für die Marienkirche zu Dürrwangen)
Unter Graf Franz Albrecht von Oettingen – Spielberg erhielt die Marienkirche zu Dürrwangen drei neue Glocken. Sie tragen das gräfliche Wappen und wurden durch die Dinkelsbühler Glockengießer Alexander und Nikolaus Arnoldt gegossen. Die größte trägt die Inschrift: „Avs fäyr vnd flammen bin ich geflossen, durch Alexander vnd Nicolavs Arnold in Dinkelspihl bin ich gegossen worden anno 1731“
1796
(Territorial-Austausch zwischen dem König von Preußen und dem Fürsten Oettingen – Spielberg)
Oettingen gab an Preußen die Ämter Spielberg (bei Gnotzheim) und Dürrwangen und empfing dafür das Preußisch-Ansbachische Amt Ahausen (Auhausen an der Wörnitz) mit anderen im oettingischen gelegenen brandenburgischen Besitzungen. Dürrwangen kam so in den Besitz der Krone von Preußen – Fürstentum Ansbach und wurde dem Minister in Ansbach – Crailsheim unterstellt, sowie der Jurisdiktion des königlichen Preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
17. / 18. Juli 1796
(Präsentationsrech des fürstlichen Hauses Oettingen – Spielberg)
Das Präsentationsrecht zum Kaplanei – Benefizium in Dürrwangen war in dem Landes – Purifications – Vergleich vom 17. / 18. Juli 1796 zwischen Oettingen und der Krone Preußen dem fürstlichen Hause Oettingen – Spielberg reserviert worden und steht demselben
noch heute zu.
24. Mai 1806
(Dürrwangen an das Königreich Bayern)
Die preußische Herrschaft in Dürrwangen dauerte nicht lange. Am 24. Mai 1806 kamen Dürrwangen, Halsbach und Haslach mit Ansbach, Dinkelsbühl und anderen Orten in Mittelfranken an das Königreich Bayern.
15. März 1833
(Bisherige Kaplanei – Benefiziums in eine selbstständige Pfarrei)
Am 15. März 1833 genehmigte König Ludwig I. von Bayern unter Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats Augsburg die Umwandlung des bisherigen Kaplanei – Benefiziums Dürrwangen in eine selbstständige Pfarrei. Bischof Ignaz Albert von Riegg von Augsburg vollzog am 20. Juli 1833 die kanonische Lostrennung aus dem Pfarrverband Halsbach. Sulzach blieb vorerst noch bei der alten Mutterpfarrei Halsbach, von der es erst am 04. März 1884 getrennt und zusammen mit Labertswend und Rappenhof nach Dürrwangen eingepfarrt wurde (unter Pfarrvikar Theodor Häfele).
1853
(Erweiterung des Kirchenschiffes)
Die Kirche von Dürrwangen mit einer Ausdehnung von 61 Fuß Länge und 20 ¼ Fuß Breite fasste nur 310 Menschen. Im Jahre 1853 wurde das Langhaus ganz weggerissen (unter Pfarrer Matthias Mayr) und mit einem Kostenaufwand von 4.250 Gulden 38 Kr. neu und größer, mit flacher Decke dem gotischen Stile angepasst, wieder aufgebaut. Das Gotteshaus konnte nunmehr etwa 500 Gläubige aufnehmen.
1936 / 1937
(Erweiterung des Kirchenschiffes)
Dieser Langhausneubau wurde unter Pfarrer Martin Achter – später Bischofsvikar in Augsburg und erster Ehrenbürger der Marktgemeinde Dürrwangen – im Jahre 1936 nach Westen erweitert und in der Gesamterscheinung weitgehend modernisiert. Durch Bischof Dr. Josef Kumpfmüller erfolgte am 13. Juni 1937, dem Feste des hl. Antonius von Padua, die feierliche Konsektration von Kirche und Hochaltar.