Hauptbereich
Flächennutzungsplan
Vorbereitende Bauleitplanung
Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Planungs-
hoheit und für diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung
ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der
Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten
und zu leiten. Im Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleit-
plan) sind für das gesamte Gemeindegebiet die vorhandenen und
geplanten Nutzungen, die sich aus der beabsichtigten städte-
baulichen Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürf-
nissen der Kommune dargestellt. Gegenüber dem einzelnen Bürger
entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechts-
wirkung, das heißt auch kein Baurecht. Er bringt aber die Selbst-
bindung der Kommune zum Ausdruck. Die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf auszulegen.
Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan
insofern, als aus ihm Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) zu
entwickeln sind, die vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen
werden und dann gegenüber jedermann verbindlich sind. Ein
Bebauungsplan ist somit Gesetz auf Gemeindeebene.
Der Flächennutzungsplan des Marktes Dürrwangen
Für die Entwicklung des Marktes Dürrwangen sind im Flächen-
nutzungsplan Flächen für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen, Verkehrs-
flächen usw. dargestellt. Der Flächennutzungsplan des Marktes
Dürrwangen wurde 2004 rechtswirksam. Seither gab es für
verschiedene Bereiche Änderungen, meist im Parallelverfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan kann
der unten stehenden Auflistung entnommen werden. Jeder kann in
den Amtsräumen Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen.
Flächennutzungsplan Teil 1 - kann aufgrund der Größe (über 50 MB)
nicht bereitgestellt werden - Einsicht im
Rathaus möglich
Flächennutzungsplan Teil 2 (PDF-Datei)
Änderungen Flächennutzungsplan