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Bebauungsplan
Grundsätzlich werden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige
Nutzung der Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu bestimmen.
Der Bebauungsplan wird vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen. Das
Baugesetzbuch (BauGB) regelt, ergänzt durch die Bayerische Bauordnung (BayBO),
die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne.
Gängige Festsetzungen sind:
• Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen)
• Verkehrsflächen
• Festsetzung der überbaubaren und der nicht bebaubaren Grundstücke
• Maß der baulichen Nutzung (z.B. Regelung der Bebauungsdichte und der
Höhenentwicklung von baulichen Anlagen)
Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter
stmi.bayern.de/bauen und wohnen. Die Bebauungspläne des Marktes
Dürrwangen sind im Bayern Atlas ersichtlich oder können der unten
stehenden Auflistung entnommen werden. Die Bebauungspläne können
natürlich auch in den Amtsräumen eingesehen werden. Bei Fragen zur
planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wenden Sie sich bitte an
den nebenstehenden Sachbearbeiter.
Dürrwangen, Galgenholz
Dürrwangen, Gewerbegebiet Lerchenbuck
Dürrwangen, Nr. 1
Dürrwangen, Nr. 2
Dürrwangen, Nr. 3
Dürrwangen, Nr. 4 Am Schießweiher
Dürrwangen, Nr. 5 Am Schießweiher II
Dürrwangen, Nr. 6 Am Schießweiher III
Halsbach, Nr. 1
Halsbach, Nr. 2 Nord
Halsbach, Nr. 3 Sandfeld
Halsbach, Sandfeld II